Aufgaben und Auftrag des Behindertenbeauftragten sind im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) geregelt.
Es folgen Auszüge aus dem Stadtratsbeschluß vom Februar 2004 und der Satzung vom Juli 2004.
- Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es dazu beizutragen, die Integration und selbstbestimmte Lebensführung von behinderten Bürgerinnen und Bürgern, sowie die Normalisierung in allen Lebensbereichen der städtischen Gesellschaft zu erreichen.
- Dies geschieht durch Interessenvertretung gegenüber und Kooperation mit allen städtischen Referaten, den Sozialverbänden, Arbeitgebern und Bürgern.
- Der Behindertenbeauftragte wird über alle behindertenrelevanten Planungen der Landeshauptstadt München informiert und in sie eingebunden.
- Da er Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung und deren Vertrauenspersonen ist, führt der Behindertenbeauftragte regelmäßig Sprechstunden durch.
- Der Behindertenbeauftragte kann auf Antrag ein Rederecht in jedem Stadtratsausschuß erhalten, wenn behindertenspezifische Themen behandelt werden.
- Alle zwei Jahre sowie jeweils zum Ende seiner Amtsperiode berichtet der Behindertenbeauftragte dem Stadtrat über die Ergebnisse seiner Arbeit, anfallende Aufgaben und Ziele. Dies sorgt zum einen für die Transparenz seiner Tätigkeit und macht zum anderen die Landeshauptstadt München auf Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten aufmerksam.